
Dienstwagen zuhause laden, Arbeitgeber erstattet die Stromkosten.
Automatische Erstattung der Heimladevorgänge.
Genaue Erfassung. Volle Transparenz. Kein Aufwand.
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Die automatische Vergütung für das Laden von Firmenfahrzeugen bietet eine unkomplizierte und effiziente Lösung zur Erstattung der Stromkosten für das Aufladen Ihres Elektrofahrzeugs zu Hause. Dieses System ermöglicht es Ihnen, die Energiekosten für das Laden Ihres Firmenwagens einfach und transparent von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem eigenen Unternehmen erstatten zu lassen.
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Wie funktioniert die automatische Abrechnung?
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Trennung der Stromkosten: Unser Abrechnungssystem trennt präzise zwischen dem Stromverbrauch Ihres Firmenwagens und dem für den häuslichen Bedarf. Ein in die Ladestation integrierter Zähler misst den spezifischen Energieverbrauch des Elektrofahrzeugs in kWh. Diese Daten werden automatisch an unsere Online-Verwaltungsplattform übermittelt.
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Vereinfachte Rückerstattung: Nach Berechnung des Stromverbrauchs für das Fahrzeugladen sorgen wir für eine transparente Abrechnung und Erstattung dieser Kosten. Emyon stellt die entsprechenden Kosten Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem eigenen Unternehmen in Rechnung und überweist Ihnen die Erstattungen monatlich auf Ihr Privatkonto.

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Wie wird der Tarif für diese Erstattung festgelegt?
In Belgien muss die Erstattung durch den Arbeitgeber auf Grundlage der tatsächlichen Stromkosten des Arbeitnehmers erfolgen. Diese müssen nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck sind alle Beweismittel des allgemeinen Rechts zulässig, mit Ausnahme der eidesstattlichen Erklärung.​
Eine genaue Berechnung dieser Kosten ist jedoch nicht immer einfach. Es müssen zahlreiche Parameter berücksichtigt werden, darunter Tagestarif und Nachttarif, fester, variabler oder dynamischer Energievertrag, Vertragswechsel im Laufe des Jahres, Strom aus Sonnenkollektoren, Haushaltsbatterie, Kapazitätstarif usw., um die Stromkosten pro Arbeitnehmer und Ladevorgang zu ermitteln. Dies kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.
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Um diesem Problem entgegenzuwirken, wird akzeptiert, dass ein fester Betrag pro kWh zur Berechnung der tatsächlichen Stromkosten herangezogen werden kann, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dieser den im Rundschreiben genannten CREG-Tarif nicht überschreitet.
Für jedes Quartal wird der maximale Festbetrag pro kWh je nach Wohnort des Arbeitnehmers regional festgelegt. Das bedeutet, dass ein maximaler Festbetrag nur viermal pro Kalenderjahr und Region festgelegt wird. Wie dieser Betrag festgelegt wird, ist im Rundschreiben präzisiert.
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Der Arbeitgeber kann den Stromverbrauch des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Region, in der dieser seinen Wohnsitz hat, bis zu einem festen Höchstbetrag pro kWh erstatten (der Arbeitgeber kann selbstverständlich auch einen geringeren Betrag erstatten).
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Der Arbeitgeber kann auch beschließen, den Wohnort seiner Arbeitnehmer bei der Erstattung der Stromkosten nicht zu berücksichtigen. In diesem Fall entspricht der feste Höchstbetrag pro kWh dem niedrigsten Tarif, der in einer der Regionen für das betreffende Quartal gilt. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Kalenderjahr.
Weitere Informationen und die Veröffentlichungen zum festen Höchstbetrag pro kWh finden Sie hier:
Rundschreiben 2024/C/77 über die Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Aufladen eines Firmenwagens zu Hause.
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Die CREG veröffentlicht jeden Monat den aktuellen durchschnittlichen Strompreis pro Region auf Seite 3 des Dashboards.
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